www.KarstenBremer.de

 

Willkommen auf meiner Homepage

 

Europäische Hochschulschriften

Karsten Bremer

Strafbare Internet-Inhalte 

in internationaler Hinsicht

Ist der Nationalstaat wirklich überholt? 

 

 

 Peter Lang Verlag

 

 

Die Arbeit ist erschienen im
Peter Lang Verlag
Europäische Hochschulschriften
Reihe II - Rechtswissenschaft
Band 3053
ISBN 3-361-37419-4

Hier können Sie meine Dissertation im Volltext online lesen (oder downloaden).

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, daß Internet-Inhalte weltweit als strafbare Kommunikationsdelikte angesehen werden können. 

Die Warnungen vor Neonazis, die aus dem Ausland agieren, werden immer eindringlicher; gleichzeitig fürchten sich deutsche Anbieter vor ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Ob diesen Entwicklungen aber durch eine internationale Lösung erfolgreich entgegengewirkt werden kann, erscheint fraglich. 

Der Autor untersucht daher die Strafbarkeit von Internet-Inhalten im weltweiten Kontext. Die bisherigen Bemühungen um eine internationale Lösung werden dargestellt und ihre Erfolgsaussichten überprüft. Dabei zeigt sich, daß nationale Ansätze nicht vorschnell übergangen werden sollten.

 

Die Arbeit steht hier zur Verfügung als:

PDF-Version

- Entspricht der Buch-Ausgabe -

Zum Download der Datei (ca. 1 MB)

 hier 

mit der rechten Maustaste klicken und "Ziel/Verknüpfung speichern unter..." wählen

Zum Ansehen benötigen Sie den 
Acrobat Reader
  

 

HTML-Version

Titel, Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Einleitung, 1. Teil

2. Teil

3. Teil

4. Teil, Zusammenfassung

Anhänge

Literaturverzeichnis

 

Die Internet-Veröffentlichung meiner Arbeit wurde ermöglicht durch die
Universitätsbibliothek Trier, Abteilung für Elektronische Medien.

Ich bedanke mich bei allen Nutzern für das große Interesse an meiner Arbeit.

 

weiterführende Informationen:

 

Leider ist es unmöglich, die gesamte Entwicklung der angesprochenen Thematik im Auge zu behalten. 

Dank freundlicher Unterstützung aus Australien (an dieser Stelle herzlichen Dank an Greg Taylor) kann hier jedoch zumindest die weitere Entwicklung des "Fall Toben" (dazu das Urteil des LG Mannheim auf  S. 125 meiner Arbeit) dargestellt werden:

 

  • Durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2000 wurde das in der Arbeit angesprochene Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben. Der BGH bejahte dabei erstmals die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf ausländische Internet-Inhalte (Verbreitung der "Auschwitzlüge"). 
    In dieser Einzelfallentscheidung vertreten die Karlsruher Richter eine praktisch uferlose Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Internet-Inhalte. Die dem zugrunde liegende Ansicht, § 9 StGB sei auf abstrakte Gefährdungsdelikte im Internet anwendbar, wurde zuletzt in der Literatur kaum noch vertreten.

Den Leitsatz, die tragenden Gründe und die Entscheidung des BGH
im Volltext finden Sie hier

 

  • Auch die australische Justiz beschäftigt sich mit dem Fall. Die Human Rights and Equal Opportunity Commission hat am 5. Oktober 2000 beschlossen, daß

1. Toben gegen sec. 18 C des Racial Diskrimination Act 1975 verstoßen hat,

2. er die umstrittenen Inhalte aus dem World Wide Web entfernen muß und

3. er gegenüber dem Verband der Australischen Juden (ECAJ) eine vorgefertigte Entschuldigung abzugeben hat.

In der geforderten Entschuldigung heißt es, daß Toben in Zukunft keine Materialien mehr veröffentlichen werde, die zum Haß gegen Juden aufstacheln.

Die Human Rights Commission ist kein Gericht, sondern eine Verwaltungskommission, die die Befugnis hat, Tatsachen festzustellen und vorläufige Rechtsfolgen festzulegen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht vollstreckbar; vorher muß beim Federal Court die Vollstreckung beantragt werden. Der Federal Court hat dann die Möglichkeit, die Feststellungen der Commission zu überprüfen.

Die Entscheidung der Commission im Volltext finden Sie hier

 

  • Am 17.09.2002 hat der australische Federal Court die Entscheidung der Human Rights Commission aufrecht erhalten und Toben jedwede Äußerung über den Holocaust untersagt. 

Die Entscheidung des Federal Court im Volltext finden Sie hier

 

 


Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Aufsatz
"Radikal-politische Inhalte im Internet - ist ein Umdenken erforderlich?"
in der MMR 2002, S. 147 ff.

 

 
optimiert für Internet Explorer
Vollbild 1024 x 768

Sie suchen die 
Rechtsanwältin und Mediatorin 
Andrea Bremer in Essen?

Klicken Sie hier!

e-mail:
mail@KarstenBremer.de